Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung

Arbeitslos, aber nicht mittelos

Hilfe ist gesichert

Wer von Arbeitsausfall betroffen ist oder arbeitslos wird, dem greift der Sozialstaat unter die Arme. Das Recht der Arbeitsförderung umfasst das Arbeitslosengeld, aber auch das Kurzarbeitergeld und viele weitere Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt. Personen, die hilfsbedürftig und erwerbsfähig sind, können zudem Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) beantragen.

Die Arbeitsförderung und die Grundsicherung für Arbeitssuchende helfen nicht nur bei der Vermittlung in Arbeit, sondern erhöhen zudem mit Weiterbildungen und Qualifizierungsangeboten die Chancen auf einen neuen Job oder eine neue Ausbildung. Denn das Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist es, Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen: Einerseits sollen Arbeitsuchende möglichst schnell wieder in sozialversicherungspflichtige Jobs kommen. Andererseits sollen Unternehmen genügend Arbeitskräfte finden, um ihren Fachkräftebedarf zu decken.

Perfekt läuft es aber nirgends: In allen modernen Gesellschaften, auch in Deutschland, gibt es Menschen ohne Job. Das lässt sich nicht ganz vermeiden. Etwa weil sich Gesellschaft und Technik wandeln und bestimmte Berufe dadurch aussterben: in den letzten Jahren zum Beispiel im Bereich Bergbau. Jedoch liegt die Arbeitslosenquote seit 2017 unter 6 Prozent.

Nicht allen Menschen ohne Job gelingt es, schnell und einfach ins Arbeitsleben zurück zu finden. Die Dauer der Arbeitslosigkeit schwankt stark je nach Alter und Qualifikation. Je länger Menschen ohne Arbeit sind, desto schwieriger wird meist ihre Situation. Denn sie verlieren mit der Zeit fachlich den Anschluss, wenn sie keine Möglichkeit zur Weiterbildung haben. Damit wird es auch schwieriger, einen neuen Job zu finden. Für viele Betroffene ist die seelische Belastung groß: Nicht nur die knappere Kasse kann schmerzhafte Veränderungen bedeuten. Manche entwickeln das Gefühl, weniger wert zu sein und von der Gesellschaft nicht gebraucht zu werden. Psychische Krankheiten wie Depressionen treten laut medizinischen Studien bei Arbeitslosen häufiger auf als bei Erwerbstätigen.

Mit Kurzarbeit durch die Krise

Wegfallende Aufträge und geschlossene Läden: Die Corona-Krise hatte heftige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Viele Menschen hatten in ihren Betrieben plötzlich viel weniger Arbeit – oder in manchen Fällen auch gar keine Arbeit mehr. Regierung und Bundestag mussten schnell handeln. Deshalb wurde im Frühjahr 2020 das sogenannte Kurzarbeitergeld ausgeweitet. Kurzarbeit heißt, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten verringern dürfen. Allerdings nur in Absprache mit dem Betriebsrat oder falls es keinen Betriebsrat gibt, in Absprache mit den Beschäftigten selbst. Entsprechend sparen sie das Gehalt ein. Was den Mitarbeitenden so an Einkommen verlorengeht, übernimmt zu einem großen Teil die Bundesagentur für Arbeit. Dies gilt für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, da das sogenannte Kurzarbeitergeld aus der Arbeitsförderung bezahlt wird.

Der Vorteil: Der Arbeitsplatz bleibt erhalten. Ist die Krise vorüber, können Unternehmen und Beschäftigte die Arbeit wieder voll aufnehmen. Dadurch hat der Arbeitsmarkt in Deutschland die Corona-Krise im internationalen Vergleich gut verkraftet.

220.000 Beschaeftigte

waren im Jahresdurchschnitt 2023 aus konjunkturellen Gründen in Kurzarbeit. Besonders betroffen waren Beschäftigte im Gastgewerbe, Handel und anderen Dienstleistungsberufen.

Ursachen von Arbeitslosigkeit

Sucharbeitslosigkeit existiert, weil immer ein Teil der Arbeitskräfte auf der Suche nach anderen Arbeitsplätzen ist. Die Sucharbeitslosigkeit tritt bei einem Arbeitsplatzwechsel zwischen dem Ende der alten und der Aufnahme einer neuen Tätigkeit auf. Durch effiziente Arbeitsvermittlung wird versucht, Sucharbeitslosigkeit zu verkürzen.

Konjunkturelle Arbeitslosigkeit entsteht durch Schwankungen in der wirtschaftlichen Entwicklung. Wenn die Nachfrage an Produkten und Dienstleistungen zurückgeht, werden weniger Arbeitskräfte benötigt und von den Unternehmen entlassen. Bei einer positiven Entwicklung steigt die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen und es werden (wieder) mehr Arbeitskräfte eingestellt. Konjunkturelle Arbeitslosigkeit tritt daher kurz- und mittelfristig auf. Durch Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld soll diese Form der Arbeitslosigkeit vermieden werden.

Strukturelle Arbeitslosigkeit hat verschiedene Ursachen, die in längerfristigen Veränderungen der Wirtschaft und Gesellschaft liegen. So hat sich der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit verlagert, von der Industrie zur Dienstleistungswirtschaft. Auch technologische Entwicklungen (beispielsweise bei der Digitalisierung, durch die Maschinen verschiedene Aufgaben übernehmen) führen dazu, dass insgesamt oder verstärkt in einzelnen Regionen bestimmte berufliche Tätigkeiten nicht mehr gefragt sind. Hier setzt die Arbeitsmarktpolitik aktiv an, in dem vor allem durch die gezielte Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung der Entstehung von struktureller Arbeitslosigkeit vorgebeugt werden soll.


Saisonale Arbeitslosigkeit ist vor allem jahreszeitlich bedingt. Einige Tätigkeiten beispielsweise in der Landwirtschaft, auf dem Bau oder im Tourismus werden überwiegend im Sommer nachgefragt, so dass die Arbeitslosigkeit im Winter etwas höher liegt. Um jahreszeitlich bedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, wird das Saison-Kurzarbeitergeld eingesetzt.

Wie viele Menschen sind arbeitslos?

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Datenstand Juni 2021

Das Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld: Hilfe aus der Sozialversicherung

Arbeitnehmende, die ihren Job verlieren, erhalten Geld aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Die Mittel dafür stammen aus Beiträgen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern. Doch automatisch kommt das Geld nicht aufs Konto. Wer Arbeitslosengeld erhalten will, muss sich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) melden und zwar schnell:

  • zum einen, um sich arbeitsuchend zu melden. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate vor Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis erfolgen und bei einem späteren Bekanntwerden des Beendigungszeitpunktes innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme. Eine frühzeitige Arbeitsuchendmeldung dient dazu, Arbeitsuchende möglichst frühzeitig in den Arbeitsmarkt eingliedern zu können.
  • zum anderen, um sich arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld zu beantragen. Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgt sein.

Wer arbeitslos wird, erhält mit dem Arbeitslosengeld 60 Prozent des vorherigen pauschalisierten Nettolohns, mit Kindern sind es 67 Prozent. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht aber nur, wenn die Arbeitslosen innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung versichert waren. Wie lange das Arbeitslosengeld fließt, hängt vom Alter ab und der Zeitspanne, in der Beiträge bezahlt wurden. Arbeitslose unter 50 Jahren können höchstens zwölf Monate Arbeitslosengeld beziehen. Für über 50-Jährige erhöht sich die Dauer stufenweise auf maximal 24 Monate.

  

Bürgergeld: Steuerfinanzierte Grundsicherung für Arbeitsuchende

Zum 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II abgelöst. Wer länger arbeitslos ist und nicht vom eigenen Vermögen – oder anderem Einkommen – leben kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bürgergeld. Die sogenannte Grundsicherung für Arbeitsuchende wird im Unterschied zum Arbeitslosengeld nicht aus Beiträgen, sondern aus Steuern aller Bürgerinnen und Bürger finanziert. Bevor der Staat bzw. die Allgemeinheit zahlt, erfolgt eine Prüfung, ob Ansprüche bestehen. Seit Januar 2024 bekommen Alleinlebende und Alleinerziehende im Monat 563 Euro Bürgergeld. Ehe- oder Lebenspartner erhalten jeweils 506 Euro, Kinder und Jugendliche je nach Alter 357 bis 471 Euro. Auch die Kosten für die Unterkunft, das Heizen und die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen. Für bestimmte Personen wie Alleinerziehende und Schwangere gibt es zusätzlich monatliche sowie einmalige Hilfen – beispielsweise Geld für einen Kinderwagen oder Kleidung. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr haben Anspruch auf Leistungen des sogenannten Bildungspaketes (Leistungen für Bildung und Teilhabe).

Mit dem Bürgergeld wird die langfristige und nachhaltige Arbeitsaufnahme stärker in den Fokus gerückt. Es gilt: Ausbildung vor Aushilfsjob. Um Aus- und Weiterbildungen auch finanziell attraktiver zu machen, wurde das Weiterbildungsgeld (150 Euro monatlich) eingeführt.

Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, werden im Bürgergeld erhöhte Freibeträge auf ihr Einkommen gewährt. Einkommen beispielsweise aus Schüler-und Studentenjobs, aus einer beruflichen Ausbildung oder aus einem Bundesfreiwilligendienst oder FSJ wird bis zur Minijobgrenze (derzeit 538 Euro) nicht berücksichtigt. Dies gilt auch in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Einkommen aus Ferienjobs bleibt vollständig unberücksichtigt. Arbeit zahlt sich aus für alle (älteren) Erwerbstätigen im Bürgergeldbezug: Bei Einkommen über 520 Euro wurden ebenfalls die Freibeträge erhöht.

„Als der Chef uns mitteilte, dass er unseren Betrieb schließen muss, war das ein ziemlicher Schock. Zum Glück wusste mein Kollege, dass man sich schon vor Beginn der Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur Hilfe holen kann. Ein Großteil meiner Bewerbungs- und Fahrtkosten zu den Vorstellungsgesprächen wurde übernommen. Beim fünften Vorstellungsgespräch hat es geklappt, sodass ich insgesamt nur sechs Wochen arbeitslos war.“ 
 

Stefan, 33, Kfz-Mechatroniker aus Eschwege