Opferentschädigung

Hilfe für Opfer -

Recht auf Soziale Entschädigung

Das Soziale Entschädigungs­recht betrifft nur einen relativ kleinen Personen­kreis und ist deswegen in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Ansprüche hat insbesondere, wer Opfer einer Gewalt­tat geworden ist und dadurch einen gesund­heitlichen Schaden erlitten hat. Eine Gewalt­tat ist ein vorsätzlicher, rechts­widriger, tätlicher Angriff gegen eine Person. Dazu zählen auch Sexual­straf­taten und sexuelle Über­griffe gegenüber Minder­jährigen.
Aber auch weitere Personen werden durch das Soziale Entschädigungs­recht unterstützt. Dazu gehören beispielsweise diejenigen, die durch eine Schutz­impfung geschädigt wurden oder die in der DDR infolge einer Verwaltungs­entscheidung einen gesund­heitlichen Schaden erlitten haben.

Welche Leistungen gibt es? Es gibt Geldleistungen und Sachleistungen. Wenn jemand dauerhaft geschädigt ist, können Renten gezahlt werden. Umfasst sind auch Leistungen der Krankenbehandlung einschließlich Rehabilitation sowie bei besonders schweren
Folgen Pflegeleistungen. Braucht ein Opfer Hilfen, um zum Beispiel wieder in seinem ursprünglichen Beruf arbeiten zu können, werden Teilhabeleistungen erbracht. Es gilt das Prinzip: Mit den Leistungen sollen die Folgen der gesundheitlichen Schädigung gemildert oder beseitigt werden und das Opfer materiell so gestellt werden wie vor der Gewalttat. Kann der Täter für den Schaden nicht aufkommen, springt die Solidargemeinschaft über das Soziale
Entschädigungsrecht ein.

Beispiel: Paula, 18 Jahre, Azubi zur Kfz-Mechatronikerin, wird auf dem Weg ins Schwimmbad überfallen und niedergeschlagen. Sie stürzt und bricht sich mehrfach beide Arme. Nach mehreren Operationen steht fest, dass sie dauerhaft nicht mehr richtig zupacken und schwer heben kann. Paula kann ihre Ausbildung nicht beenden und muss etwas lernen, bei dem sie körperlich nicht so beansprucht wird. Das Soziale Entschädigungsrecht unterstützt Paula durch Leistungen der Krankenbehandlung und Rehabilitationsmaßnahmen sowie abhängig von der Schwere ihrer gesundheitlichen Schädigung durch die Zahlung einer monatlichen Grundrente. Darüber hinaus kommen
unter anderem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Maßnahmen der Schul- und Berufsausbildung (zum Beispiel zur Aufnahme einer anderen Ausbildung oder die Förderung eines Studiums) in Betracht.

Reform des Sozialen Entschädigungs­rechts: Das Soziale Entschädigungsrecht ist umfassend reformiert worden. Die Leistungen sind zusammengefasst und in einem neuen Sozialgesetzbuch, dem SGB XIV, geregelt. Berechtigte erhalten jetzt Leistungen noch schneller und zielgerichteter. Zudem gibt es viele Leistungsverbesserungen. Das neue Recht gilt seit dem 1. Januar 2024.

Erklärvideo: Entschädigungsrecht

„Null Toleranz für Gewalt! Passiert doch etwas, hilft das Recht auf Soziale Entschädigung.“

Dr. Rolf Schmachtenberg: Beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Portrait Dr. Rolf Schmachtenberg