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Berufsausbildung

Mindestvergütung für

Auszubildende tritt 2020 in Kraft

Ab 1. Januar 2020 gilt für neu abgeschlossene betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungsverhältnisse eine Mindestvergütung. Dafür gelten folgende Regelungen:

Gehaltsanpassung im Jahr 2020

Auszubildende, die ihre Ausbildung 2020 beginnen, erhalten im ersten Ausbildungsjahr in der Regel eine gesetzliche Mindestvergütung in Höhe von 515 Euro. Tarifvertraglich können allerdings auch in Zukunft niedrigere Vergütungen für Auszubildende vorgesehen werden.

 

Jährliche Steigerung des Einstiegsgehalts

Die Einstiegshöhen der gesetzlichen Mindestvergütung sollen jährlich angehoben werden:

2020 → 515 Euro

2021 → 550 Euro

2022 → 585 Euro

2023 → 620 Euro

Ausblick auf 2024

Ab 2024 wird die Höhe der gesetzlichen Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr jeweils im November des Vorjahres im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben und jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst.

Bedeutung für die Berufsausbildung

Mit diesen Verbesserungen wird die Berufsausbildung attraktiver. Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung setzt insbesondere dort an, wo es keine Tarifbindung gibt und Auszubildende bislang eine niedrige Vergütung erhalten. Durch eine schrittweise Erhöhung der Mindestvergütung in den nächsten Jahren hat der Ausbildungsmarkt Zeit, sich auf die Mindestvergütung einzustellen.

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So viele anerkannte Ausbildungsberufe gab es 2019 in Deutschland. Die Zahl der Ausbildungsberufe sinkt, während die Anzahl der Studiengänge zunimmt.

 

Quelle: Statista 2020