Das Recht auf Mit-Bestimmung
Wie funktioniert die Mit-Bestimmung?
Mit-Bestimmung heißt:
Beschäftigte entscheiden mit.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Welche Aufgaben hat der Betriebs-Rat?
Der Betriebs-Rat spricht für
die Beschäftigten bei ihrem Arbeitgeber.
Zum Beispiel bei gemeinsamen Wünschen
oder bei Problemen.
Hat ein Unternehmen mindestens 5 feste Beschäftigte?
Dann können sie einen Betriebs-Rat wählen.
Der Betriebs-Rat hat verschiedene Rechte im Unternehmen.
Welche 3 Rechte hat der Betriebs-Rat im Unternehmen?
Was ist das Recht auf Mit-Bestimmung?
Der Arbeitgeber muss
zusammen mit
dem Betriebs-Rat
über folgende Regeln
entscheiden:
- Arbeits-Zeiten und
Über-Stunden - Urlaub
- Arbeits-Schutz und
Gesundheits-Schutz
Was ist das Recht auf Mit-Wirkung?
Möchte das Unternehmen
jemanden einstellen
oder jemanden
in einer anderen Abteilung
arbeiten lassen?
Dann muss der Betriebs-Rat
zustimmen.
Der Betriebs-Rat kann aber
auch nicht zustimmen.
Die Regeln dazu
stehen im Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Betriebs-Verfassungs-Gesetz.
Was ist das Recht auf Anhörung?
Will der Arbeitgeber
einem Beschäftigten oder
einer Beschäftigten kündigen?
Dann muss er sich anhören,
was der Betriebs-Rat dazu
sagt.
Sonst ist die Kündigung nicht
gültig.
Aber der Betriebs-Rat
kann die Kündigung nicht
verhindern.
Welche Aufgaben hat die Vertretung für Jugendliche und Auszubildende?
Auch Jugendliche und Auszubildende dürfen im Betrieb mit-bestimmen.
Zum Beispiel durch die Jugend- und Auszubildenden-Vertretung.
Das kurze Wort dafür ist: JAV.
Die JAV:
- achtet darauf, dass das Unternehmen
die Gesetze für Jugendliche und Auszubildende einhält. - informiert die Jugendlichen und Auszubildenden darüber,
was im Betrieb passiert. - gibt Tipps der Auszubildenden an den Betriebs-Rat weiter.
Gibt es in einem Betrieb keine JAV und keinen Betriebs-Rat?
Dann können die Jugendlichen und Auszubildenden
sich zum Beispiel an ihren Ausbildungs-Berater
oder ihre Ausbildungs-Beraterin wenden.
Oder an die Gewerkschaft.
Beschäftigte mit den gleichen oder ähnlichen Berufen
können eine Gewerkschaft gründen.
Die Gewerkschaft bietet ihnen zum Beispiel:
rechtliche Beratung oder Hilfe vor Gericht.
Für Arbeitgeber gibt es etwas Ähnliches: die Arbeitgeber-Verbände.
Die Gewerkschaften und die Arbeitgeber-Verbände
arbeiten oft zusammen.
Deshalb heißen sie auch: Sozial-Partner.
Sie verhandeln über Regeln.
Diese Regeln schreiben sie in Verträgen auf.
In den Verträgen stehen zum Beispiel
Regeln für die Bezahlung.
Die Verträge heißen: Tarif-Verträge.