Gesicht einer jungen Frau neben Gesicht einer älteren Frau

Alterssicherung

Mehr Rentner,

weniger Kinder

Durch den demografischen Wandel verändert sich unsere Gesellschaft stark. Wir leben länger und beziehen immer länger Rente. Gleichzeitig ist die Geburtenrate seit Jahrzehnten niedrig. Heute stehen 100 Menschen im arbeitsfähigen Alter etwa 37 Menschen im Rentenalter gegenüber. Im Jahr 2050 werden es laut der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes (Variante 2) bereits 49 sein. Damit die finanzielle Last für künftige Generationen unter Kontrolle bleibt, können die Renten nicht mehr so stark steigen wie in der Vergangenheit. Außerdem müssen die Menschen länger arbeiten.

Rentenpolitik

Aufgrund des demografischen Wandels wird das gesetzliche Renteneintrittsalter seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für langjährig Versicherte ist allerdings ein vorzeitiger Renteneintritt ab einem Alter von 63 Jahren möglich. Im Jahr 2018 wurde in der gesetzlichen Rentenversicherung eine doppelte Haltelinie eingeführt. Danach darf bis zum Jahr 2025 das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Die dauerhafte Verlängerung des Rentenniveaus von 48 Prozent ist ein zentrales Anliegen in dieser Legislaturperiode. Denn damit wird das Vertrauen auch der jüngeren Generationen auf ein angemessenes Einkommen im Alter nach vielen Jahren Arbeit gestärkt. Gleichzeitig muss eine tragfähige Finanzierung auch langfristig gewährleistet bleiben.

Mit dem Aufbau eines Kapitalstocks (Generationenkapital) soll die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung verbreitert werden. Beide Vorhaben sollen mit dem geplanten Rentenpaket II umgesetzt werden. 2021 wurde außerdem die sogenannte Grundrente eingeführt. Wer mindestens 33 Jahre lang verpflichtend Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, insgesamt aber unterdurchschnittlich verdient hat, kann bei Erfüllung der Voraussetzungen einen individuellen Rentenzuschlag erhalten. Berücksichtigt werden dabei auch anerkannte Zeiten der Kindererziehung und Zeiten der Pflege von Menschen.

 

 

Grafik: Deutschland altert - Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland
Deutschland altert - Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland *Ergebnisse der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (Basis: 31.12.2018) (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2019)

Gesetzliche Renten­versicherung

In Deutschland werden die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung aus den aktuellen Einnahmen finanziert. Dieses Verfahren wird als Umlageverfahren bezeichnet. Dies bedeutet, dass die jeweils Erwerbstätigen mit ihren Beiträgen die jeweils laufenden Renten der älteren Generation bezahlen. Deshalb spricht man auch von einem Generationenvertrag. Neben den Beiträgen erhält die gesetzliche Rentenversicherung erhebliche Mittel aus dem Bundeshaushalt.

Wer ist

versichert?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Dazu gehören auch Auszubildende, Menschen mit Behinderung, die in anerkannten Werkstätten arbeiten, freiwillig Wehrdienstleistende und Bundesfreiwilligendienstleistende sowie Minijobber. Wer einige Zeit lang Arbeitslosengeld oder Krankengeld bekommt, bleibt trotzdem versichert.

Pflegende

Menschen, die nicht erwerbsmäßig Pflegebedürftige betreuen und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten, sind pflichtversichert. Die Beiträge übernehmen die Pflegekassen. Die Regel: Die Pflege muss mindestens zehn Stunden pro Woche dauern, verteilt auf mindestens zwei Tage.

Erziehende

Mütter oder Väter sind in den ersten drei Jahren nach der Geburt pflichtversichert, wenn sie sich um ihre Kinder kümmern. In dieser Zeit springt der Staat bei den Beiträgen für sie ein.

Selbstständige

Bestimmte Selbstständige wie z. B. Handwerkerinnen und Handwerker, Künstlerinnen und Künstler sowie Hebammen und Entbindungspfleger sind laut den Sozialgesetzen pflichtversichert. Alle anderen Selbstständigen können sich freiwillig versichern oder auf Antrag pflichtversichern. Die Beiträge zahlen Selbstständige bis auf einige Ausnahmen selbst.

64 Jahre alt

erstmalig bezogen Frauen und Männer 2022 mit jeweils durchschnittlich 64,4 Jahren eine Altersrente

Überblick

Drei Säulen der

Alterssicherung

Gesetzliche Renten­versicherung

Grundsätzlich als Pflicht­versicherung angelegt, die Beiträge in Höhe von 18,6% des Bruttolohns teilen sich bei versicherungs­pflichtigen Beschäftigten die Arbeit­geber und Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Versichert sind:

  • abhängig Beschäftigte
  • bestimmte Selbstständige
  • besondere Personengruppen, zum Beispiel Pflege­personen und Bezieher von Entgelt­ersatz­leistungen wie Arbeits­losen-/ Krankengeld.

Betriebliche Alters­vorsorge

Unter betrieblicher Altersvorsorge versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber organisiert die Zusatzrente, wobei ihm oder ihr verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Dabei helfen z.B. Pensionskassen und Pensionsfonds, die die Betriebsrente am Ende des Erwerbslebens an die ehemaligen Beschäftigten auszahlen. Beschäftigte können auch auf einen Teil ihres Entgelts verzichten und auf diese Weise eine betriebliche Altersvorsorge (zusätzlich) aufbauen.

Private Altersvorsorge

Individuelle Vorsorge, für die die Beiträge selbst gezahlt werden müssen. Es gibt verschiedene, zum Teil staatlich geförderte Anlageformen:

  • private Rentenversicherung
  • Bank- und Fondssparpläne
  • selbst genutztes Wohneigentum

Teilweise fördert der Staat die private zusätzliche Altersvorsorge mit finanziellen Zuschüssen (Zulagen) und mit Steuerersparnissen (sog. Riester-Rente).

Übungen

Teste

dein Wissen

älteres Ehepaar schaut sich Dokumente an

Alterssicherung

Die drei Säulen der Alterssicherung gilt es hier zu erklären. Bringt die Begriffe zum Thema Alterssicherung in die richtige Reihenfolge.

Los geht's!