Warnschild Achtung Rutschgefahr

Lebensrisiken

Abgesichert durchs Leben

Wenn das Arbeiten nicht mehr geht

Erwerbsminderungsrente

Unfall oder schwere Krankheit: Wer nicht mehr fit und leistungsfähig ist, kann auch kein Geld verdienen. Dann springt die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie unterstützt nicht erst im Alter, sondern im Notfall auch schon vorher. Die finanzielle Hilfe für Betroffene nennt sich Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Erwerbsminderungsrente. Welche Summe dabei monatlich auf das Konto kommt, richtet sich danach, wie lange und wie viel Versicherte jeweils eingezahlt haben. Wer viel verdient hat und langjährig versichert ist, bekommt eine höhere Rente. Zuvor wird jedoch geprüft, ob auch eine andere als die erlernte Berufstätigkeit in Frage kommt. In diesen Fällen kann zum Beispiel auch eine Umschulung bezahlt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer bereits in jungen Jahren nicht mehr arbeiten kann, hatte wenig Zeit, in die Rentenversicherung einzuzahlen.  Das heißt: Auch die Erwerbsminderungsrente wird niedrig ausfallen – möglicherweise zu gering, um davon leben zu können. Daher ist es für Berufsanfänger*innen sinnvoll, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Vor Abschluss stellt die Versicherung Fragen zur Gesundheit. Je jünger und gesünder Versicherte sind, desto günstiger ist die Versicherung für sie. Deshalb ist es vorteilhaft, die Versicherung so früh wie möglich abzuschließen, am besten gleich zu Beginn der Berufsausbildung. Die Verbraucherzentralen geben hierzu wichtige Informationen und beraten zu den verschiedenen Verträgen.
 

Unfallversicherung 

Auf dem Weg in die Schule, im Klassenraum und bei der Arbeit geschützt: Wenn am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg etwas passiert, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung im Notfall die Behandlung beim Arzt. Sie trägt auch die Kosten, wenn bei Langzeitfolgen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nötig sind. Der Vorteil für die Versicherten: Sie müssen keinen Cent beisteuern, nur die Arbeitgeber*innen zahlen Beiträge. Kinder in Kindertagesstätten, Schüler*innen und Studierende sind automatisch in der Schülerunfallversicherung abgesichert. 

Unfälle in der Schule und unterwegs

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Statistik Schülerunfallgeschehen 2020
Doppelt hält besser?

Lebensversicherung, Hausrat, Glas-Schaden: Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen machen Versicherungsunternehmen viele weitere Angebote – gerade für junge Kund*innen. Nicht alle sind es wert, dafür Geld auszugeben. Der Verbraucherschutz hält für Berufseinsteiger nur drei private Formen der Absicherung für sinnvoll: Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und private Altersvorsorge.

Reha vor Rente

Wer krank wird und seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, bekommt nicht sofort eine Rente bezahlt. Durch medizinische und berufliche Rehabilitation werden Betroffene dabei unterstützt, wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Medizinische Maßnahmen können zum Beispiel Krankengymnastik oder Gespräche mit Therapeuten sein. Die berufliche Rehabilitation umfasst die sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dazu gehören Umschulungen, Trainingsmaßnahmen, Arbeitsvermittlung und andere Wiedereingliederungsmaßnahmen. Zuständig für die sogenannte Rehabilitation, oder kurz Reha, sind die Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Wer welche Kosten übernimmt, hängt vom Einzelfall ab. 

Wenn medizinische Versorgung gefragt ist

Auszubildende sind ab dem ersten Tag gesetzlich krankenversichert. Sie bekommen also Behandlungen und Kontrollen in der Praxis bezahlt. Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer*innen und Auszubildende sechs Wochen lang weiter ihren Lohn, danach springen die Krankenkassen ein und überweisen Krankengeld für maximal 78 Wochen: 70 Prozent des Brutto-Einkommens (höchstens 90 Prozent des Netto-Gehalts).

Die gesetzliche Krankenversicherung ist der älteste der fünf Zweige der deutschen Sozialversicherung und wurde  1883 unter Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. Sie beruht auf dem sogenannten Solidarprinzip: Arbeitnehmer*innen mit einem höheren Einkommen zahlen höhere Beiträge als geringer Verdienende. Im Notfall werden aber alle gleich behandelt – egal, wie viel sie einbezahlt haben. 

Die private Krankenversicherung funktioniert anders: Sie richtet sich an Menschen, die viel verdienen, sowie Selbständige und Beamte. Hier zahlt jede*r für sich selbst. Wie viel, hängt von den eigenen Gesundheitsrisiken und Wünschen bei der Behandlung ab.

Was die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt

Leistungen im Jahr 2020

in Milliarden Euro, Zahlen gerundet

Quelle: GKV-Spitzenverband 2021, Amtliche Statistik KJ 1

Wenn Pflege nötig wird

Wenn Pflege nötig wird, übernimmt die soziale Pflegeversicherung Teile der Kosten für die Pflege – entweder zuhause oder im Heim. Für die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung ist entscheidend, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist. Zum Beispiel: Kann man alleine aufstehen? Klappt es, regelmäßig Medikamente zu nehmen oder Essen zuzubereiten?

Zuständig ist die Pflegekasse, in der die betroffene Person versichert ist. In deren Auftrag begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung jeden Einzelfall und nimmt eine Einstufung in fünf Pflegegrade vor: Von Pflegegrad 1 für Menschen, die wenig Hilfe brauchen, bis Pflegegrad 5 für Menschen, die fast gar nichts mehr selbstständig machen können. Je nach Pflegegrad und je nachdem, ob die Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen oder einem Pflegedienst versorgt werden oder ob sie in einem Pflegeheim wohnen, zahlen die Pflegekassen unterschiedlich viel Geld für die pflegerische Versorgung. Darüber hinaus gibt es viele weitere begleitende Leistungen der Pflegeversicherung, die helfen sollen, vor allem die Versorgung zu Hause zu unterstützen und zu erleichtern.

Rund 4,3 Millionen Menschen wurden im Jahr 2019 von der Pflegeversicherung unterstützt, so die Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit. In einer alternden Gesellschaft wird die Pflege ein immer wichtigeres Thema. Im Pflegebereich braucht es daher auch für die Zukunft genügend Fachkräfte. Deshalb ist Ziel der Politik, die Berufe in der Pflege mit Hilfe der „Konzertierten Aktion Pflege“ gemeinsam mit den wichtigen Organisationen im Pflegebereich attraktiver zu machen – zum Beispiel durch mehr Verantwortung und Karrierechancen für Pflegefachkräfte, mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen sowie höhere Löhne, auch bereits in der Ausbildung. Erste Erfolge konnten bereits erzielt werden: Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege.